Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Mauritius und Luxemburg spielt eine zentrale Rolle für internationale Investoren, Unternehmensgruppen, Auswanderer und Inhaber großer Vermögen. In einem Kontext, der 2026 von verstärkten Kontrollen, der OECD, dem MLI (multilaterales Instrument) und dem automatischen Informationsaustausch geprägt ist, ist das Verständnis dieses Abkommens unerlässlich, um eine Investition, eine Niederlassung oder eine Vermögensoptimierung zwischen diesen beiden Jurisdiktionen zu strukturieren.
Dieser Leitfaden bietet eine klare, angewandte und aktualisierte Lektüre der Steuerregeln zwischen Mauritius und Luxemburg, mit besonderem Schwerpunkt auf Immobilieneinkommen, Investitionsstrukturen, Kapitalgewinnen und Steuerwohnsitz.
1. Ziele des Abkommens zwischen Mauritius und Luxemburg
Das Abkommen soll verhindern, dass Steuerzahler zweimal für dasselbe Einkommen besteuert werden.
Es legt genau fest, welches Land das Besteuerungsrecht hat:
- Einkünfte aus Immobilien
- die Gehälter
- die Dividenden
- les intérêts
- Pensionen
- Kapitalgewinne
- Unternehmensgewinne
Sie erhöht auch die Rechtssicherheit für Investoren und verhindert missbräuchliche Praktiken durch das MLI und den „Principal Purpose Test“.
2. Einkünfte aus Immobilien: eine grundlegende Regel
Einkünfte und Veräußerungsgewinne aus einer auf Mauritius gelegenen Immobilie sind ausschließlich auf Mauritius steuerpflichtig.
Dies betrifft:
- les loyers
- Einkünfte aus kurzfristiger Vermietung
- Kapitalgewinne beim Wiederverkauf der Immobilie
- Grundstücke und Villen in PDS, IRS, RES, Smart City
- Immobilien außerhalb des Schemas, wenn der Eigentümer in Mauritius ansässig ist
Die Konsequenz ist klar: Luxemburg hat kein Recht, mauritische Immobilieneinkünfte zu besteuern.
Diese Einkünfte können jedoch je nach Situation des Steuerpflichtigen im luxemburgischen Mechanismus des effektiven Steuersatzes berücksichtigt werden, ohne dass eine direkte Besteuerung erfolgt.
Dieser Punkt ist einer der größten Vorteile für Investoren aus Luxemburg, insbesondere beim Erwerb von Villen am Meer oder Premium-Immobilien in Golfanlagen, deren Wertsteigerungen in Mauritius mit 0 % besteuert werden.
3. Berufliche Einkünfte und Gehälter
Gehälter werden in dem Land besteuert, in dem die Tätigkeit physisch ausgeübt wird.
Ein in Luxemburg Ansässiger, der in Mauritius arbeitet, wird nur in Mauritius besteuert.
Ebenso wird ein in Luxemburg arbeitender Mauritianer in Luxemburg besteuert.
Telearbeit wird nicht als eine Tätigkeit angesehen, die in dem Land “ausgeübt” wird, in dem der Arbeitgeber ansässig ist, sondern in dem Land, in dem der Arbeitnehmer physisch ansässig ist.
4. Dividenden, Zinsen und Kapitalerträge
Dividenden
Dividenden, die von einem mauritischen Unternehmen an eine in Luxemburg ansässige Person ausgeschüttet werden, werden in Mauritius mit einer sehr geringen Steuer (0% in den meisten Fällen über die GBL) besteuert.
Luxemburg kann sein eigenes System anwenden, sieht aber in der Regel eine Steuergutschrift in Höhe der in Mauritius gezahlten Steuer vor.
Zinsen
Zinsen aus Mauritius sind nur im Wohnsitzstaat des Empfängers steuerpflichtig, also in Luxemburg.
Mauritius erhebt keine Quellensteuer auf Zinsen, was einen erheblichen Vorteil darstellt.
Einkünfte und Lizenzgebühren
In der Regel sind sie im Wohnsitzstaat des Empfängers steuerpflichtig, außer in Sonderfällen.
5. Pensionen und Renten: Regeln 2026
Öffentliche Pensionen
Renten, die von einer luxemburgischen öffentlichen Einrichtung gezahlt werden, werden nur in Luxemburg besteuert.
Private Pensionen
Private Renten werden in dem Land besteuert, in dem der Empfänger seinen Wohnsitz hat.
Ein luxemburgischer Rentner, der in Mauritius lebt, wird also in Mauritius besteuert, mit einem einfachen und oft vorteilhaften Steuersystem.
6. Veräußerungsgewinne und Kapitalgewinne
Kapitalgewinne aus Aktien, Anteilen oder Unternehmensverkäufen werden je nach Wohnsitz des Begünstigten besteuert.
Für einen in Mauritius ansässigen Steuerzahler ist der Kapitalgewinn aus Wertpapieren in Mauritius in der Regel steuerfrei, was viele luxemburgische Unternehmer und Investoren anzieht.
Für in Luxemburg ansässige Personen kann die luxemburgische Besteuerung nach den landeseigenen Regeln zur Anwendung kommen.
7. Bestimmung des steuerlichen Wohnsitzes: eine wichtige Frage im Jahr 2026
Mit der Stärkung des CRS und der internationalen Kontrollen muss der Steuerwohnsitz kohärent, real und dokumentiert sein.
Steuerlich in Mauritius ansässig werden
Zwei Hauptwege:
- sich 183 Tage oder mehr im Jahr aufhalten
- eine Aufenthaltsgenehmigung durch eine Immobilieninvestition erhalten (ab 375.000 USD)
Um als steuerlich in Mauritius ansässig anerkannt zu werden, müssen das tägliche Leben, der Mittelpunkt der Lebensinteressen, die Finanzströme und die globale Kohärenz nachgewiesen werden.
Wohnsitzstreit
Wenn eine Person potenziell in beiden Ländern ansässig ist, wendet das Abkommen eine Hierarchie von Kriterien an:
- Dauerhafte Unterkunft
- Zentrum vitaler Interessen
- gewöhnlicher Aufenthaltsort
- Nationalität
- Gütliches Verfahren
8. Unternehmensgewinne und Holdings
Die Konvention wird insbesondere in internationalen Schemata verwendet, in denen :
- luxemburgische Holdings halten Beteiligungen in Mauritius
- mauritische Strukturen (GBL, inländische Unternehmen) investieren im Ausland
- der Gruppen nutzen Mauritius als afrikanische Plattform
Gewinne werden in dem Staat besteuert, in dem das Unternehmen ansässig ist, es sei denn, es gibt eine Betriebsstätte in dem anderen Land.
Mauritius wird oft gewählt für :
- rechtliche Stabilität
- seine vorhersehbare Besteuerung
- keine Besteuerung von Veräußerungsgewinnen
- seine strategische Positionierung für Afrika und Asien
9. Automatischer Informationsaustausch (CRS): Volle Transparenz
Die mauritischen Banken und Finanzinstitute übermitteln den luxemburgischen Behörden automatisch :
- Kontosalden
- Finanzielle Einkünfte
- Bewegungen
- Informationen über die Strukturen
- Persönliche und geschäftliche Konten
Diese Transparenz erfordert eine perfekte Übereinstimmung zwischen :
- Erklärungen in Luxemburg
- die finanzielle Realität in Mauritius
- die gehaltenen Investitionen
- Zu- und Abflüsse
10. Hauptvorteile für luxemburgische Einwohner und Investoren
Die Vorteile der Konvention sind besonders bei wohlhabenden Familien, Unternehmern und Immobilieninvestoren beliebt:
- Ultra-attraktive Immobilienbesteuerung (0% auf Kapitalgewinne)
- Einkünfte aus Immobilien, die nur auf Mauritius besteuert werden
- Keine Besteuerung von Vermögen (kein gleichwertiges IFI)
- erleichterte Vermögensübertragung
- milde Besteuerung für private Renten
- stabiles politisches und finanzielles Umfeld
Für Immobilieninvestoren bietet der Kauf von Villen am Meer, außergewöhnlichen Immobilien oder Golfresidenzen einen sicheren steuerlichen Rahmen.
11. Vigilanzpunkte, die im Jahr 2026 zu bewältigen sind
- eine tatsächliche und kohärente Steueransässigkeit nachweisen
- die Anti-Missbrauchsregeln des MLI beachten
- die internationalen Finanzströme zu dokumentieren
- Vorsicht bei der Verwendung von undurchsichtigen Gesellschaften ohne Substanz
- Übereinstimmung zwischen der mauritischen Bank und der in Luxemburg gemeldeten Besteuerung
- Vermeidung künstlicher Strukturen
Schlussfolgerung
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und Mauritius ist ein wirksames Instrument zur Strukturierung eines internationalen Vermögens, zur Optimierung einer Immobilieninvestition oder zur Organisation einer kontrollierten steuerlichen Mobilität. Auch im Jahr 2026 bleibt es eines der attraktivsten Abkommen für luxemburgische Investoren, sofern es konsequent, kohärent und transparent angewendet wird.
Mauritius bietet ein günstiges, stabiles und vorhersehbares steuerliches Umfeld, das besonders für hochwertige Akquisitionen geschätzt wird: Villen direkt am Wasser, Golfresidenzen, Off-Market-Immobilien und Premium-Projekte.
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